Sozialwahlen – Was ist das?
Die Sozialwahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherung, wie z. B. der Deutschen Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen und den gesetzlichen Unfallversicherungen – hier insbesondere die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – sind nach den Europawahlen und der Bundestagswahl die Wahlen mit den meisten Wahlberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Gewählt wird dabei die Vertreterversammlung, also das Versichertenparlament der einzelnen Sozialversicherungsträger. Der nächste Termin für die Sozialwahl ist nun der 31. Mai 2023.
Der Bayerische Bauernverband tritt zu dieser Wahl mit einer eigenen Liste an, deren Kandidatinnen und Kandidaten von vielen landwirtschaftlichen Organisationen in Bayern getragen werden, die alle Regionen Bayerns, viele verschiedene Produktionsrichtungen sowie verschiedenste Altersgruppen vertreten.

Unsere Wahlanliegen - dafür stehen wir:
- Für eine starke soziale Absicherung unserer Bauernfamilien
- Für bezahlbare Beiträge und gerecht verteilte Lasten
- Für Beitragsstabilisierung durch Bundeszuschüsse
- Für den Ausbau von Präventionsprogrammen mit Regionalbezug
- Für effiziente und leistungsstarke Organisationsstruktur der SVLFG
- Für den Ausbau eines zukunftsfesten Solidarsystems
- Für den Erhalt des wohnortnahen Beratungsangebots durch Vertragspartner